• Lübbecke (Landkreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis Erweiterung

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

Beschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf und können ebenfalls beantragt werden. Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt. Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung). Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf und können ebenfalls beantragt werden. Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt. Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung). Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Online-Dienst

Fahrerlaubnis: Erstantrag (inkl. begleitetes Fahren ab 17) und Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

ID: L100002_123374077

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 15.10.2024

Technisch geändert am 15.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Kreishausstraße 2 - 4

32312 Lübbecke

Version

Technisch erstellt am 19.12.2024

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Erweiterung nach Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T:
 

  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
  • den bisherigen Führerschein


Für die Erweiterung nach Klasse C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE:
 

  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Beachten Sie bitte die Angaben zu den erforderlichen Unterlagen auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!
Beachten Sie bitte die Angaben zu den erforderlichen Unterlagen auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind, die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben, Erste Hilfe leisten können und keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen. Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein: Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs) Klasse B: 18 Jahre Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind, die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben, Erste Hilfe leisten können und keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen. Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein: Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs) Klasse B: 18 Jahre Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre

Handlungsgrundlage(n)

§§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Ihre gewünschte Fahrerlaubnis können Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben persönlich im Bürgerbüro beantragen: Buchen Sie hier einen Termin! Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrensablaufs erhalten Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis können Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben persönlich im Bürgerbüro beantragen: Buchen Sie hier einen Termin! Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrensablaufs erhalten Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.

Fristen

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise (Besonderheiten)

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Lappen, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Fahrausweis, neue Klasse, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung, Führerschein, Erweiterung des Führerscheins, Fahrausweis, Erweiterung der Fahrerlaubnis, neue Klasse, Erweiterung des Führerscheins

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024