Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer bereits einen Führerschein hat und die Fahrerlaubnis für eine weitere Klasse erwerben will, muss einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen. Einige Klassen können nur erworben werden, wenn bestimmte andere Klassen schon erteilt sind. Für die Ersterteilung eines Bus- oder Lkw-Führerscheins ist ein Pkw-Führerschein (Klasse B) erforderlich. Welche Klassen alleine oder nur im Anschluss an eine andere Klasse erworben werden können, ist dieser Übersicht über alle Führerscheinklassen zu entnehmen.

    Online-Dienst

    Führerschein - Um eine Klasse erweitern

    ID: L100002_122693145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

    Adresse

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    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

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    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Pass oder Personalausweis im Original aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) gegebenenfalls eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs (über 9 Unterrichtseinheiten) Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n) Zusätzliche Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, und CE: Deutscher Führerschein Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D und DE: Deutscher Führerschein Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnsitz Bielefeld Unterricht in einer Fahrschule in Bielefeld oder der angrenzenden Kreise (Lippe, Herford, Gütersloh) für die Erweiterung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist der Vorbesitz der Klasse B erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin in der Fahrerlaubnisbehörde für die Erweiterung aller Klassen persönlich mit Termin in der Bürgerberatung nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden Anträge können nur vollständig angenommen werden Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde Wird eine Person beauftragt, die Unterlagen für eine andere Person abzugeben, ist keine Vollmacht erforderlich. Die Person, die die Unterlagen abgibt, weist sich mit eigenem Ausweis aus und bringt den Ausweis der antragstellenden Person im Original mit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lappen, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung, neue Klasse, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrausweis, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de