Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist eine persönliche Vorsprache oder Vertretung durch eine Fahrschule bzw. eine andere bevollmächtigte Person im Service-Center der Stadt Viersen erforderlich. Wenn Sie eine Ausbildung zur Fahrerlaubnis bei einer Fahrschule begonnen haben, müssen Sie auch einen amtlichen Führerscheinantrag stellen. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Von hier aus wird Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung zur Kreisverwaltung Viersen weitergeleitet. Im Folgenden haben wir die Gebühren für Sie zusammengestellt, die im Service-Center anfallen. Verschiedene Dienstleistungen müssen jedoch noch zusätzlich bei der Kreisverwaltung bezahlt werden. Besuch nur mit Termin Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe. Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten. Benötigte Unterlagen Personalausweis oder Reisepass (Kopie ausreichend) Aufenthaltsgenehmigung (soweit erforderlich für den Aufenthalt in Deutschland) Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis bzw. einer Augenärztin bzw. eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig. Erste-Hilfe-Schulung Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann sie oder er sich an die Ärztekammer wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Ein aktuelles biometrisches Passfoto (sollte nicht älter als drei Monate sein) Unterschriftaufkleber (siehe Muster). Der von der Fahrschule auszugebende und mit Ihrer Unterschrift versehende Unterschriftenaufkleber ist dringend bei dem Termin im Service-Center mitzubringen. Gebühr Führerschein Erstantrag Erstantrag (mit Probezeit): 44,70 € Erstantrag (ohne Probezeit): 43,90 € Begleitetes Fahren ab 17 Jahren Antragsgebühr: 44,70 € Überprüfung der Begleitperson: pro Begleitperson: 13,30 € Prüfbescheinigung "Führerschein ab 17": 9,00 € Führerschein erweitern Erweiterung: zwischen 43,90 und 58,20 € ausländischen Führerschein umschreiben Meldebescheinigung auf dem Antrag: 5,10 € Führerschein wiederbekommen nach Entzug / Verzicht der Fahrerlaubnis (Neuerteilung) Meldebescheinigung auf dem Antrag: 5,10 € Zusatzgebühr für die Schulung auf Schaltgetriebe: 28,60 Euro

    Online-Dienst

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    ID: L100002_121834244

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lappen, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung, neue Klasse, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrausweis, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de