Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, können sie einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis stellen.Dieses Anliegen können Sie online im Serviceportal abwickeln.
    Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, können sie einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis stellen.Dieses Anliegen können Sie online im Serviceportal abwickeln.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis Erweiterung

    ID: L100002_136388972

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2025

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22

    Adresse

    Hausanschrift

    Müngstener Str. 10 a

    42285 Wuppertal

    Öffnungszeiten

    Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr ; Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2025

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Für die Erweiterung nach Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T:
     

    • Personalausweis oder Pass
    • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
    • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
    • den bisherigen Führerschein


    Für die Erweiterung nach Klasse C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE:
     

    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
    • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person bisheriger Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter. Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden) Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt Zusätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T): Sehtest (2 Jahre gültig) für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein) Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein) für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)
    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person bisheriger Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter. Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden) Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt Zusätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T): Sehtest (2 Jahre gültig) für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein) Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein) für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    §21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    §21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Girocard mit PIN Kreditkarte de.xoev.schemata.xzufi._2_2_0.StringLocalized@4e10e1ae
    45,10 € Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) 73,70 €, wenn Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse AM, dann 74,50 € +12,80 € falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist +19,20 € Expressbestellung des Führerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Lappen, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Fahrausweis, neue Klasse, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung, Führerschein, Erweiterung des Führerscheins, Fahrausweis, Erweiterung der Fahrerlaubnis, neue Klasse, Erweiterung des Führerscheins

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024