Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen

    Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
    • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kreis Kleve bearbeitet alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Ersatz eines Führerscheins. Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis. Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen

    ID: L100002_121770681

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag, Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah, Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe", Angabe der Fahrschule, Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr), Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr), Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende Mindestalter erforderlich: 15 Jahre: AM 16 Jahre: A1, L und T 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E 21 Jahre: C, CE und D1, D1E 24 Jahre: A und D, DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten die Antragsformulare durch Ihre Fahrschule. Diese reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde ein. Von dort wird der Antrag zum zuständigen Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf. Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ersterteilung generell: 44,70€ Zahlungsziel: bei BeantragungErsterteilung AM/T/L: 43,90€ Zahlungsziel: bei BeantragungExpress: 15,30€ Zahlungsziel: bei Beantragung Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung, nicht aber die Antragsbearbeitung beschleunigt! Bei Anträgen mit begleitetem Fahren und mehreren beantragten Klassen ist die Express-Gebühr nicht empfehlenswert! Kombinationen B96,B196, B197: 28,60€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Verlust Führerscheinen sind die Anträge direkt beim Straßenverkehrsamt Kleve oder Geldern zu stellen. Wird die Führerscheinbestellung per Express gewünscht, ist zusätzlich eine Gebühr von 15,30 Euro zu entrichten. Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung beschleunigt, nicht aber die Antragsbearbeitung beim Straßenverkehrsamt Kleve. Fragen dazu richten Sie bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve. Für die Klassen C1, C, C1E und D1, D, D1E, DE sind die ärztlichen Gutachten erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ersterteilung, Klasse T, Fahrerlaubnis, Führerschein Traktor, Großer Traktorführerschein, Traktor-Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de