Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Begleitetes Fahren ab 17 (Erstantrag)
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Vertrauensniveau
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Führerschein (Umschreibung ausländischer Führerschein)
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Führerscheinklassen (Erstantrag oder Erweiterung)
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Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bürgerservice - Aachen Mitte
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
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Hausanschrift
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Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Straßenverkehrsamt Aachen
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Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8499
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
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Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
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Bürgerservice Führerschein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 22.05.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis Klasse L, Klasse L, Führerschein, Landwirtschaft, Kleiner Traktorführerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Ersterteilung, Traktor