Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L

    Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

    Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das "begleitete Fahren mit 17" eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 12 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt. Voraussetzung für die Begleitpersonen: Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Online-Dienste

    Begleitetes Fahren ab 17 (Erstantrag)

    ID: L100002_124776233

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerschein (Umschreibung ausländischer Führerschein)

    ID: L100002_124774510

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinklassen (Erstantrag oder Erweiterung)

    ID: L100002_124774523

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel), Fahrschulanmeldung, ein Lichtbild, (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto), Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bei den Klassen, Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten), gültige Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter, Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen, Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 2 (Zustimmung der Begleitpersonen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis Klasse L, Klasse L, Führerschein, Landwirtschaft, Kleiner Traktorführerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Ersterteilung, Traktor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English