Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L

    Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

    Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte buchen Sie sich über die Online-Terminvergabe einen Termin oder lassen Sie Ihren Antrag über Ihre Fahrschule, falls diese es entsprechend anbietet, einreichen.Ersterteilung - alle Klassen außer C und D-Klassen: siehe hierzu Dienstleistungsseite "Führerschein-Erweiterung"Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.Schlüsselzahl 197Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung - das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.Hierbei ist zu beachten, dass viele Fahrzeuge der Klasse C nur über Automatikgetriebe verfügen. Die Schlüsselzahl kann also bei Erweiterungen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Überlegen Sie sich vorher gut, ob Sie eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 erwerben möchten.Beim Ersterwerb der Klasse B197 muss häufig ein neues Dokument bestellt werden, da die Schlüsselzahl bei Antragstellung nicht angegeben wurde und erst nach der Prüfung die Eintragung erfolgt. Es entstehen zusätzliche Kosten von ca. 30 EUR.Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie diese in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

    ID: L100002_121810704

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30Donnerstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, Sehtest, Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung, ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn SieIhren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,Erste Hilfe leisten können undkeine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.je nach beantragter Klasse muss ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein (siehe § 10 FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Wochen (bis zu 12 Wochen bis zur Abgabe an den TÜV zur Prüfabnahme)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Fahrerlaubnis: 42,60€ bis 43,40€ Bei auswärtigem TÜV: 12,80€ Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis Klasse L, Klasse L, Führerschein, Landwirtschaft, Kleiner Traktorführerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Ersterteilung, Traktor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English