Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Nordrhein-Westfalen ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahren abgesenkt worden. Zuvor war es in einigen anderen Bundesländern bereits möglich, die Klasse AM mit 15 Jahren zu erhalten. Bis zum 16. Geburtstag darf die Klasse AM nur in den Bundesländern genutzt werden, die ebenfalls das Mindestalter auf 15 Jahre gesenkt haben. Aktuell sind dies Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Es gelten im Übrigen die Regelungen, die auch bisher für die Klasse AM galten.Die Antragsstellung ist ab einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.Ein Hinweis zu den sogenannten Micro-Cars: Regelmäßig genügt für die meisten Micro-Cars die Fahrerlaubnisklasse AM. Dadurch können Sie zukünftig bereits mit 15 Jahren ein solches Micro-Car fahren. Beachten Sie aber bitte, dass Sie die Ausbildung und Prüfung für die Klasse AM auf einem Zweirad absolvieren müssen. Ob das von Ihnen ins Auge gefasste Fahrzeug mit der Klasse AM gefahren werden kann, erfahren Sie am einfachsten beim Anbieter. Ob Fahrschulen auch Fahrstunden mit Micro-Cars anbieten, müssten Sie bitte selbständig klären. Eine Übersicht hierzu liegt der Stadt Dortmund nicht vor. Empfehlungen sind aus Wettbewerbsgründen nicht möglich.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    ID: L100002_123927304

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 6, 10 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit der Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre NRW

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    43,90 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Ersterteilung, 125er-Führerschein, Großer Motorradführerschein, A-Klassen, Kleiner Motorradführerschein, Führerschein, Moped, Motorrad, Kraftrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de