Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern? Nach Erwerb der entsprechenden Eignung (z.B. Fahrschul-Unterricht) können Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke einreichen. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, müssen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern lassen. Eine Beantragung nach Verlust bzw. Diebstahl des Führerscheins ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

    Online-Dienst

    Führerschein: Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung

    ID: L100002_123515291

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Für alle Klassen Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest) Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen) Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten (nur für C- und D-Klassen), bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein) augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D) ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen: 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abgabe des Antrages mit den genannten entsprechenden Unterlagen muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde persönlich erfolgen. Die Fahrschulen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen.Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt Petershagen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.Nach Antragseingang wird dann vom Straßenverkehrsamt in Form einer Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Anträge an den TÜV-Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung gesandt.Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohn-, Beschäftigungs- oder Schulort abzulegen. Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.Soll die Prüfung außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld aus anderen Gründen abgelegt werden, so ist dieses nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten beigebracht werden müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Ersterteilung, 125er-Führerschein, Großer Motorradführerschein, A-Klassen, Kleiner Motorradführerschein, Führerschein, Moped, Motorrad, Kraftrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de