Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen. Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse:die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17,die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse,die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung,die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis,die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis. Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis:Fahrerkarten ausgebenFührerschein nach Verlust neu austellenInternationaler FührerscheinEintragung Schlüsselzahl B196

    Online-Dienste

    Führerschein

    ID: L100002_122669751

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerschein ab 17

    ID: L100002_122669748

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.Werden gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, ist zur Antragsentgegennahme die Anlage "Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen" zwingend erforderlich. Diese Anlage ist nur in den Fahrschulen erhältlich. Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),Personalausweis oder Reisepass,1 aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -). bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster-Hilfe,Sehtestbescheinigungbei Erweiterung: Führerschein. bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:ärztliches Gutachten,augenärtzlliches Zeugnis oder Gutachten,Führerschein bei Erweiterung,Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D1DE: testpsychologisches Gutachten und Führungszeugnis. Bei der Verlängerung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E:biometrisches Passbild,alter Führerschein,augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten. bei den Führerscheinklassen D, DE, D1, D1E:biometrisches Passbild,alter Führerschein,augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten,ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten,Führungszeugnis. Bei der Umschreibung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: von Dienst- und Sonderfahrerlaubnissen:biometrisches PassbildFührerschein von ausländischer Fahrererlaubnis aus EU-Staaten:biometrisches Passbildausländ. FührerscheinBei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt über die notwendigen Unterlagen. Tel.: 02202/13-0Bei der Wiedererteilung eines Führerscheins benötigen Sie die oben jeweils unter den Führerscheinklassen angegebenen Unterlagen außer dem Informationsblatt der Fahrschule. Gleichzeitig muss ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    L, M und T und Erweiterung 43,90 €Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 €Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 €Verlängerung des Führerscheins 43,90 €Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 €Umschreibung des Führerscheins 36,30 €Wiedererteilung Führerschein 79,40 €Führungszeugnis 13,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Ersterteilung, 125er-Führerschein, Großer Motorradführerschein, A-Klassen, Kleiner Motorradführerschein, Führerschein, Moped, Motorrad, Kraftrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de