Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das "begleitete Fahren mit 17" eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 12 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt. Voraussetzung für die Begleitpersonen: Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Online-Dienste

    Begleitetes Fahren ab 17 (Erstantrag)

    ID: L100002_124776234

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    Sprache

    Deutsch

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    Führerschein (Umschreibung ausländischer Führerschein)

    ID: L100002_124774512

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    Deutsch

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    Führerscheinklassen (Erstantrag oder Erweiterung)

    ID: L100002_124774520

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten, Passstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei (Biometrieterminal): Das Biometrieterminal steht im Foyer des Bürgerservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie im Bezirksamt Brand. Die Nutzung des Terminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen und verkürzt die Bearbeitungsdauer. Es besteht die Möglichkeit, selbstständig in der Dienststelle ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen zu lassen. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an die Meldebehörde erfolgt digital und verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsamt Aachen

    Beschreibung

    Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ist Ihr Ansprechpartner bei der Zulassung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten und Schwertransporten. Wenn es um Verkehrslenkung und Verkehrssicherung sowie um Ausnahmegenehmigungen geht, die den Straßenraum betreffen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen" des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Wenn es um die Zulassung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten oder Schwertransporte geht, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt (siehe Link unten).

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: 0241 5198-80650

    Telefon Festnetz: 0241 5198-6500

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Im Bezirksamt Richterich als auch an den Standorten der anderen Bezirksämter und bei den Bürger*innenservice Aachen-Mitte werden ausschließlich Terminsprechzeiten im Servicebereich angeboten. Bitte nehmen Sie Termine nur wahr, wenn Sie gesund sind und stornieren Sie Termine, die Sie absagen müssen. Zur Terminvereinbarung haben Sie folgende MöglichkeitenMelde- und Passangelegenheiten, BewohnerparkenServiceportal: www.aachen.de/terminvereinbarung telefonisch: Servicecenter Call Aachen: 0241/432-1234 oder Servicestelle Bezirksamt Richterich : 0241/432-8610per mail: bezirksamt.richterich@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel), Fahrschulanmeldung, ein Lichtbild, (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto), Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bei den Klassen, Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten), gültige Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter, Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen, Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 2 (Zustimmung der Begleitpersonen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Ersterteilung, 125er-Führerschein, Großer Motorradführerschein, A-Klassen, Kleiner Motorradführerschein, Führerschein, Moped, Motorrad, Kraftrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de