Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Begleitetes Fahren oder auch umgangssprachlich "Führerschein ab 17" oder "Führerschein mit 17" ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Ziel der Regelung ist die Schaffung von mehr Fahrkompetenz, also mehr Routine und Erfahrung beim Autofahren. Mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" soll dem Hauptproblem von jungen Führerscheinbesitzern, die ihr eigenes Können oft überschätzen und kritische Situationen unterschätzen, begegnet werden.Ansatz ist dabei die wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung - jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handelt. Gleichzeitig führt die Fahrpraxis in Begleitung zu mehr Fahrkompetenz, die weiterwirkt, wenn Fahranfänger*innen ab dem 18. Lebensjahr nach Erwerb des Führerscheines ohne Begleitung fahren dürfen. Bei entsprechender Fahrpraxis kann daher davon ausgegangen werden, dass Fahranfänger*innen nach der Begleitphase mit einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten.Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer*innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere Begleiter*innen einzutragen.Die Begleiter*innen müssen mindestens 30 Jahre alt sein;sie müssen mindestens fünf Jahre eine PKW-Fahrerlaubnis besitzen undsie dürfen nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister haben;Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen somit noch nicht im Ausland fahren. Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden. Sie haben ausschließlich eine Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren Klasse B oder Klasse BE?Dann bekommen Sie Ihren Kartenführerschein zum 18. Geburtstag per Post nach Hause gesandt. Eine Terminbuchung oder Abholung ist dann nicht nötig.Sie haben neben der Prüfbescheinigung einen Kartenführerschein z.B. für Klasse AM?Dann können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen, wenn Sie volljährig geworden sind. Ihren alten Kartenführerschein bringen Sie dann bitte mit.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

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    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung ist grundsätzlich nur in der Gemeinde möglich, in der Antragsteller*innen gemeldet sind. Der Antrag kann frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten gestellt werden. Nach der Führerscheinausbildung der Klasse B bzw. BE und bestandener theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung erhält der Fahranfänger vom Prüfer/Sachverständigen eine Prüfbescheinigung. Diese muss an der Führerscheinstelle gegen eine Prüfungsbescheinigung eingetauscht werden. Nur die Prüfungsbescheinigung der Führerscheinstelle berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und §§ 21 und 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 bis 8 Wochen (Benachrichtigung erfolgt durch den TÜV)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    52,40 € undJe Begleitperson 8,30 €Anzeige eines Fahrschulwechsels 12,80 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kann der Prüfling alleine seine Prüfbescheinigung in eine Prüfungsbescheinigung umtauschen, oder muss ein Elternteil mitkommen?: Der Prüfling kann alleine die Prüfbescheinigung umtauschen. Wann wird die Punkteanzahl der Begleitperson überprüft?: Es gilt die "Punktzahl" bei Antragstellung. Die "Bis-3-Punkte-Regel" von der Antragsstellung gilt auch dann, wenn die Begleitperson nach der Antragsstellung weitere Punkte "einfährt". Darf man vor dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung für begleitendes Fahren mit 17 einen 50 m3-Roller alleine führen?: Ja. Gilt die Prüfungsbescheinigung auch in anderen Bundesländern?: Ja, die Fahrerlaubnis gilt in ganz Deutschland.Hinweis: Mit der Prüfungsbescheinigung (Fahrberechtigung) darf nur in Deutschland gefahren werden. Kann die Prüfbescheinigung auch durch eine bevollmächtigte Person gegen die Prüfungsbescheinigung eingetauscht werden?: Ja, der Tausch bei der Führerscheinstelle in der Innenstadt kann mit Vollmacht und Personalausweis auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Was geschieht nach Beendigung des Begleitenden Fahrens?: Der Führerschein wird direkt mit der Antragstellung zum Begleitenden Fahren bestellt und verbleibt bis zum 18. Geburtstag in der Führerscheinstelle; in der Regel wird dieser Führerschein nach dem 18. Geburtstag nach Hause geschickt. Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitung für weitere drei Monate fahren. Wenn Sie den Kartenführerschein erhalten haben, gilt dann nur noch dieser. Wichtig: Bei Doppelklassen (B+ BE, B+A2) ist eine Abholung nach Termin weiterhin erforderlich. Bei der Abholung durch Bevollmächtigte bei der Führerscheinstelle ist eine schriftliche Vollmacht und der gültige Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?: Beim Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English