• Spenge (Landkreis Herford, Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

Beschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. 

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Worum geht es bei der Dienstleistung? Sie können bei Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie mindestens eine Person benennen, die Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto begleitet Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download. Sie haben Interesse an einer Beratung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Worum geht es bei der Dienstleistung? Sie können bei Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie mindestens eine Person benennen, die Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto begleitet Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download. Sie haben Interesse an einer Beratung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

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Fahrerlaubnis; Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

ID: L100002_127070125

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Führerschein ab 17 Jahren: begleitet fahren

ID: L100002_123701889

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Ansprechpartner

Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 52-56

32139 Spenge

Kontakt

Telefon Festnetz: 05225 8768-222

Fax: 05225 8768-55

E-Mail: meldeamt@spenge.de

Version

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Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Straßenverkehr (Amt)

Adresse

Hausanschrift

Elsestraße 225

32278 Kirchlengern

Version

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Technisch geändert am 22.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

Adresse

Hausanschrift

Elsestraße 225

32278 Kirchlengern

Version

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Technisch geändert am 22.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen) aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson
Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen) aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können und
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

  • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre

Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber: Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben. Auf dem Antrag müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Voraussetzungen für Ihre Begleitperson: sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.
Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber: Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben. Auf dem Antrag müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Voraussetzungen für Ihre Begleitperson: sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.

Handlungsgrundlage(n)

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden. Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu. Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern. Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden. Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu. Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern. Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.

Fristen

Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern wenden. (Siehe "Weiterführende Links") Kartenführerschein ab 18 Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt schickt Ihnen Ihren Führerschein passend zum 18. Geburtstag zu. Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern. Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt auf. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern wenden. (Siehe "Weiterführende Links") Kartenführerschein ab 18 Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt schickt Ihnen Ihren Führerschein passend zum 18. Geburtstag zu. Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern. Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt auf. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Führerschein, Führerschein mit 17, Klasse B, BF 17, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren, Begleitendes Fahren, Führerschein auf Probe, Ersterteilung, Erstanmeldung, Führerschein ab 17 Jahre

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

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