Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Sie können bei Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie mindestens eine Person benennen, die Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto begleitet Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download. Sie haben Interesse an einer Beratung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis; Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    ID: L100002_127070125

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    Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    ID: L100002_126382873

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    Ansprechpartner

    Fachteam Bürger- und Touristikservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Pemberville Platz 1

    32289 Rödinghausen

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen) aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber: Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben. Auf dem Antrag müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Voraussetzungen für Ihre Begleitperson: sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden. Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu. Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern. Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rödinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English