Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Fahrerlaubnisklassen B (Auto) und BE (Auto und Anhänger) können Personen im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten.

    Online-Dienst

    Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

    ID: L100002_122693157

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Pass oder Personalausweis aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, unbegrenzt gültig) Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n) Anlage zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17" pro Begleitperson: Kopie des Führerscheins in Einzelfällen: Vorlage eines Führungszeugnisses

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnsitz Bielefeld Unterricht in einer Fahrschule in Bielefeld oder der angrenzenden Kreise (Lippe, Herford, Gütersloh) theoretische und praktische Prüfung bestanden (Voraussetzung für die Erteilung, nicht die Antragsstellung) mindestens 17 Jahre alt mindestens eine eingetragene Begleitperson Anforderungen an die Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin in der Bürgerberatung oder in der Fahrerlaubnisbehörde der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt oder bestanden wurde Anträge können nur vollständig angenommen werden Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung für das Fahren ab 17 mit Begleitperson ausgestellt. In der Bescheinigung werden alle Begleitpersonen namentlich eingetragen. Wird eine Person beauftragt, die Unterlagen für eine andere Person abzugeben, ist keine Vollmacht erforderlich. Die Person, die die Unterlagen abgibt, weist sich mit eigenem Ausweis aus und bringt den Ausweis der antragstellenden Person im Original mit.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der EU-Kartenführerschein wird ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt. Die Bescheinigung über das "Fahren mit 17" gilt max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitperson möglich, auch wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English