Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das "begleitete Fahren mit 17" eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 12 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt. Voraussetzung für die Begleitpersonen: Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Online-Dienst

    Begleitetes Fahren ab 17 (Erstantrag)

    ID: L100002_124776226

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel), Fahrschulanmeldung, ein Lichtbild, (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto), Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bei den Klassen, Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten), gültige Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter, Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen, Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren mit 17", Anlage 2 (Zustimmung der Begleitpersonen)

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English