Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf Begleitetes Fahren (BF 17) stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen. Rahmenbedingungen und Infos zum Begleiteten Fahren Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, sondern ist lediglich Ansprechpartner für junge Fahranfänger und soll Rat und kurze Hinweise geben. Eine Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    ID: L100002_121730327

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder ReisepassFoto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)Nachweis über Schulung in Erster HilfeUnterschriftsaufkleberName und Anschrift der FahrschuleSehtestbescheinigungAnlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)Anlage 2 (Angaben der Begleitperson) für jede BegleitpersonKopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen BegleitpersonPrüfbescheinigung für JugendlicheWenn Jugendlichen auf Antrag das begleitende Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens und gilt auch noch 3 Monate über Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Antragsgebühr: 44,70 € Überprüfung der Begleitperson (pro Begleitperson): 13,30 € Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17: 7,70 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen. Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen. Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen Die Prüfungsbescheinigung wird nach bestandener theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung ausgehändigt. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung benannten Person gefahren werden. Die Begleitperson darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung allerdings nicht begleiten, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft (= 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut) hat unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (z.B. Cannabis) steht. Ab Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitperson geführt werden; die Prüfungsbescheinigung ist dann noch für 3 Monate im Inland gültig. Der Kartenführerschein wird in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English