Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.In Deutschland kann man bereits ab dem 17. Lebensjahr Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17").Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, diemindestens 30 Jahre alt ist,seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist undmaximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Nachbenennung einer Begleitperson:Die Nachbenennung einer oder mehrerer Begleitpersonen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Hierzu reichen Sie bitte die o. g. Unterlagen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Sofern die praktische Prüfung bereits abgelegt und die Fahrbescheinigung ausgehändigt wurde, fügen Sie dem Antrag bitte ebenfalls eine Kopie dieser Bescheinigung bei. Die Antragsgebühren belaufen sich auf 13,80 € zuzüglich 5,10 € je nachbenannter Begleitperson. Nach schriftlicher Benachrichtigung kann die neue Fahrbescheinigung bei der Führerscheinstelle des Kreises in Kleve oder Geldern abgeholt werden.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    ID: L100002_121770684

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Biometrisches Lichtbild, Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe", Anlage 1 (Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter), Anlage 2 (für jede Begleitperson), Kopie Führerschein je Begleitperson, Angabe der Fahrschule, Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah, Vollständig ausgefüllter Antrag

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind, die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben, Erste Hilfe leisten können und keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen. Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein: Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Antrag auf eine Fahrerlaubnis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Die Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf. Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis Fahren ab 17: 53,40€ Zahlungsziel: bei Beantragungzzgl. je benannter Begleitperson : 5,10€ Zahlungsziel: bei BeantragungNachbenennung Begleitperson: 18,90€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English