Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter. Voraussetzung Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

    ID: L100002_121729378

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Benötigt werden bei allen Klassen gültiger Personalausweis oder Reisepass ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Nachweis über Schulung Erste-Hilfe Unterschriftsaufkleber Name und Anschrift der Fahrschule Zusätzlich bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T Sehtestbescheinigung Zusätzlich bei den C-Klassen Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner Zusätzlich bei den D-Klassen Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner Bescheinigung über die Untersuchung der besonderen Anforderungen (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner Führungszeugnis durch Beleg-Art "O" (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt) Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei den C- und D-Klassen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit): 44,70 € Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit): 43,90 € Erweiterungsantrag und Umtausch: 59,20 € Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt: 9,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ersterteilung, Fahrerlaubnisklasse B, Fahrerlaubnis, Führerschein, PKW-Führerschein, B-Klasse, Führerscheinklasse B, Auto, Pkw

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English