Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Hier geht es zum online Antrag.Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Dokumente beibringen, diese entnehmen Sie bitte den aufgeführten Dokumente im unteren Teil. Die Antragsstellung ist immer erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind: Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Kein Vorbesitz der beantragten Klasse Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaltersbei Klasse AM: 15 Jahrebei Klassen A1, L, T: 16 Jahrebei Klassen A2: 18 Jahrebei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kWbei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.Antragsbearbeitung:Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.Wird die Befähigungsprüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

    ID: L100002_121861998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter. Nachweis über einen abgelegten Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden) Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt. Zusätzlichfür Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T): Sehtest (2 Jahre gültig) für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein) Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein) für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein) Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer Qualifikation

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden nach Eingang des Prüfauftrages ist die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten zu absolvieren die Praktische Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach bestehen der theoretischen Prüfung zu absolvieren in allen Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, ist die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages zu absolvieren Sofern diese Fristen nicht eingehalten werden können, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    44,70 € Klassen A1, B oder B Automatik (78), BE 73,30 € Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) 43,90 € Klasse AM 12,80 € falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist 19,20 € Expressbestellung des Führerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist im Regelfall bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Er kann mit Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes auch am Nebenwohnsitz gestellt werden. Durch die Anforderung einer Zustimmung kann sich die Antragsbearbeitung verzögern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ersterteilung, Fahrerlaubnisklasse B, Fahrerlaubnis, Führerschein, PKW-Führerschein, B-Klasse, Führerscheinklasse B, Auto, Pkw

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English