Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Langenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dieser umfassende Aufgabenbereich wird durch das Ordnungsamt wahrgenommen. Die wesentlichen Fachgebiete lassen sich wie folgt zusammen fassen: Gewerbe und Gaststätten Durchführung des Landeshundegesetzes Obdachlosenangelegenheiten Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzes Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Genehmigung von Veranstaltungen Organisation der jährlichen Kirmes Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Tierseuchen Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei ihren Tätigkeiten arbeiten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes regelmäßig mit anderen Behörden und der Polizei zusammen.So wurde vor einigen Jahren eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt geschlossen, die die gegenseitige Unterstützung bei einer Vielzahl von Einsätzen zum Inhalt hat. Es finden regelmäßig Bürgersprechstunden statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in vertraulichen Einzelgesprächen ihre Sorgen und Nöte vorzutragen. Bei dringenden und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses der diensthabende Mitarbeitenden unter der Nummer der Polizei erreicht werden. Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg finden Sie auf unserer Homepage www.langenberg.de unter der Rubrik "Politik in Langenberg" / Ortsrecht. Hier gelangen Sie direkt zur passenden Verordnung: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg

    Online-Dienst

    Ordnungsamt

    ID: L100002_121922453

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de