Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt: Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden. Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.

    Online-Dienst

    Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    ID: L100002_122620498

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    unterschriebenes Anzeigenformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrsordnung Ordnungswidrigkeitengesetz

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden. Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt. Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de