Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Verwarnung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten und wollen sich dazu äußern, dann können Sie dies auch online erledigen. Auf jedem Anhörungsbogen und jedem Zeugenfragebogen für Verkehrsordnungswidrigkeiten, egal ob Verwarnung oder Bußgeldverfahren, sind ab sofort eine Kennung und ein Passwort aufgedruckt, mit dem sich der*die Fahrzeughalter*in bzw. der Betroffene direkt im Online-Portal der Stadt Aachen anmelden und Details zur Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen kann. Damit besteht die Möglichkeit, sich online zu dem Vorgang zu äußern und z. B. anzugeben, wer der*die Fahrerzeugführer*in zum Tatzeitpunkt war. Dabei kann der*die Fahrzeughalter*in natürlich auch, wenn er selber gefahren ist, Stellung nehmen, und beispielsweise die besonderen Umstände erläutern. Dieses neue Verfahren soll Zeit und Kosten sparen, da es nicht mehr notwendig ist, diese Stellungnahme per Post zu versenden. Die Angaben werden damit auch sofort dem richtigen Vorgang zugeordnet, so dass auch in der Verwaltung keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen.

    Online-Dienst

    Verkehrsordnungswidrigkeiten: Anhörung online

    ID: L100002_124765932

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bußgeldverfahren ruhender Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bußgeldverfahren fließender Verkehr

    Beschreibung

    Geschwindigkeitsüberwachung, Rotlicht, Polizei- und Unfallverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 413541-3379

    Telefon Festnetz: 0241 432-32110

    E-Mail: fb32-110fliessenderverkehr@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de