Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Parkverstößen kann das Ordnungsamt gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Die Verwarnung geht im allgemeinen dem Bußgeld voraus und hat das Ziel, den Parkverstoß schnell und mit wenig Aufwand abzuschließen. In der Regel erhält der betroffene Autofahrer die Information über seinen Parkverstoß und die Möglichkeit des Bezahlens umgehend durch den hinter seinem Scheibenwischer hinterlegten Zettel. Sollte dieser Zettel abhanden gekommen und beim Ordnungsamt kein Zahlungseingang vermerkt sein, erhält der Betroffene ca. 1 Woche nach dem Parkverstoß einen Anhörungsbogen mit den entsprechenden Daten. Er hat dann immer noch die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld einzuzahlen, ohne dass sich der ursprünglich geforderte Betrag erhöht. Die Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche zahlt.

    Online-Dienst

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    ID: L100002_121758061

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31303 | Uwe Strewginski

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühren: 10,00€ bis 35,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de