Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schadensmeldungen jeglicher Art können Sie uns gerne über das Formular unter "Onlinedienstleistung" mitteilen. Sie haben auch die Möglichkeit der telefonischen Mitteilung an unser zentrales telefonisches Service-Center (TSC), siehe hierzu unter "Zuständige Kontaktpersonen". Machen Sie bitte möglichst genaue Angaben zum Schadensort und zur Art des Schadens, gegebenenfalls auch zur Uhrzeit des Schadenseintritts. Geben Sie bitte auch Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) für eventuell notwendige Rückfragen an.Sie erleichtern damit den zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung Paderborn die Schadensbehebung.

    Online-Dienste

    Schadensmeldungen

    ID: L100002_123472964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrszeichenschäden beseitigen

    ID: L100002_123475802

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen- und Brückenbauamt - Verkehrstechnik

    Beschreibung

    Das Sachgebiet "Verkehrstechnik" gibt Ihnen gerne Auskunft zu folgenden Aufgabenbereichen:- Unterhaltung der Lichtsignalanlagen- Unterhaltung der Beschilderung- Unterhaltung und Beantragung der SpiegelUnsere Ansprechpartner finden Sie unter "Kontaktpersonen".

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Haupt- und Personalamt - Zentrale Dienste - Telefonisches Service-Center (TSC)

    Beschreibung

    Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich professionell um die telefonischen Kontakte der Stadtverwaltung Paderborn und bieten Ihnen qualifizierte Auskünfte und Hilfestellungen unter der zentralen Rufnummer 05251/88-0 an.Mit Hilfe einer umfangreichen Wissensdatenbank sorgen wir dafür, dass möglichst viele Ihrer Anfragen zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung Paderborn abschließend bearbeitet werden können.Auch bei Fragen zu beispielsweise Fundsachen, Parkausweisen oder Parkverstößen nutzen Sie gerne unseren Telefonkontakt unter der Rubrik "Kontaktpersonen".Unsere Coronahotline steht Ihnen für Fragen zur Coronaschutzverordnung zur Verfügung. Für medizinische Fragen zu den Themenbereichen "Testen, Impfen, Isolierung und Quarantäne" wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Paderborn unter der Telefonnummer 05251 308 3333.

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsener Straße 95

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

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    Englisch

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