Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenWenn Sie ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt haben, melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend, damit der Schaden oder die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.Ausfälle und Schäden können Sie über unseren Mängelmelder melden. Diesen können Sie entweder anonym nutzen, oder sich im Beteiligungsportal ein Nutzerkonto anlegen oder im dafür vorgesehenen Feld die E-Mail-Adresse angeben. So können auch Rückfragen gestellt werden. Wer einen Schaden gemeldet und dabei die E-Mail-Adresse hinterlassen hat, bekommt eine Benachrichtigung, wenn der Mangel bearbeitet bzw. behoben wurde.Die Meldungen werden nur zu den üblichen Arbeitszeiten bearbeitet. Sollte durch den Mangel oder die Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie den Schaden oder die Störung bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

    Online-Dienst

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    ID: L100002_123952353

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen - Brücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr14:00 Uhr - 16:00 UhrFr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: +49 571 89924

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenEs fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English