Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,helfen Sie bitte mit, damit Löhne noch sicherer, schöner und lebenswerter wird. Wenn Ihnen etwas auffällt, was nicht in Ordnung ist, dann nutzen Sie bitte unseren Mängelmelder. Sie können sich aktiv an der Gestaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur unserer Stadt beteiligen. Eine Straßenleuchte ist defekt, eine "wilde" Müllkippe zerstört die Umwelt, ein Pflasterstein sitzt locker oder der Radweg ist unbefahrbar - mit ein paar Mausklicks können Sie jederzeit Anregungen oder Verbesserungsvorschläge auch von unterwegs online eingeben. Diese Meldungen können wir in der Regel von montags bis freitags bearbeiten, für Notfälle gelten weiterhin die üblichen Notfallnummern. Möchten Sie einen Mangel melden klicken Sie bitte auf der Mängelmelder-Seite unten auf "Neuen Mangel melden" und füllen Sie bitte das elektronische Formular aus. Dann auf "Eintrag anlegen" klicken. Sie erhalten eine automatisierte Benachrichtigung per Email über den Eingang der Nachricht bei der Stadtverwaltung und Sie bekommen zeitnah automatisch ein Feedback über den jeweiligen aktuellen Bearbeitungsstand. WICHTIG: Wenn Sie eine unmittelbare Gefahr feststellen (z.B. eine Ölspur, einen offenen Kanalschacht oder einen Brand), melden Sie das bitte unbedingt direkt an die Polizei (Tel. 110) oder die Feuerwehr (Tel. 112). Bei Schäden und Störungen von Wasser- und Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich bieten die Stadtwerke Löhne einen 24/7 Service an. Rufen Sie dann bitte folgende Nummern an: Während der Öffnungszeiten: 05732 975-0 Außerhalb der regulären Öffnungszeiten: Wasser-Störung 05732 975-375, Abwasser-Störung 05732 975-575

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    ID: L100002_123357387

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English