Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo ist ein Mangel? Was muss verbessert werden? Haben Sie Wünsche oder Ideen, die das Zusammenleben in unserer Stadt verbessern?Ist Ihnen ein Kanaldeckel aufgefallen, der klappert, oder haben Sie Müll entdeckt, der wild entsorgt wurde? Bitte teilen Sie uns mit, was Sie stört. Gemeinsam können wir Missstände schneller abstellen! Bitte beachten Sie: Der Mängelmelder ist nicht für Notfallmeldungen geeignet. Den Mängelmelder wurde in Zusammenarbeit mit der Firma "wer denkt was" entwickelt und kann bundesweit für Mängelmeldungen genutzt werden. Damit Sie ihn auch unterwegs nutzen können, steht Ihnen das Programm auch als kostenlose App für Smartphones zur Verfügung. Hier finden Sie die passenden Stores: Die App für iOs-Geräte Die App für Android-Geräte

    Online-Dienst

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist Dienstleisterin und erledigt vielfältige Aufgaben für die Menschen in der Kommune. Sie baut beispielsweise Straßen, Kindergärten und Schulen und sorgt im Zusammenwirken mit anderen Behörden (u. a. dem Kreis Gütersloh, der Bezirksregierung Detmold oder dem Land NRW) für deren Funktionieren. Als Ordnungsbehörde ermöglicht sie auf Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen privaten Bauherr*innen ihr Traumhaus oder genehmigt eine öffentliche Feier - zugleich ist sie Ansprechpartnerin für die Nachbarn, wenn diese von Bauprojekten oder Feiern gestört werden. Die Verwaltung versucht allen Wünschen gerecht zu werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das bei widerstreitenden Interessen nicht immer möglich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English