Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei dem Mängelmelder handelt es sich um ein Anliegen-Management-System. Bürgerinnen und Bürger können schnell und unkompliziert Mängel im Stadtgebiet Dormagen auf digitalem Wege übermitteln. Es handelt sich um eine weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Bürger*innen und die Stadtverwaltung Dormagen können so gemeinsam für eine lebenswerte Stadt sorgen. Nuterzinnen und Nutzer können Mängel über die Webseite oder mittels Smartphone erfassen. Der Mängel-Meldung kann zudem ein Foto und eine exakte Standortposition beigefügt werden. Dies vereinfacht die Bearbeitung. Die von Nutzerinnen und Nutzern übermittelte Meldung wird von den Mitarbeitenden des Beschwerdemanagements anschließend bearbeitet. Die zentrale Beschwerdestelle leitet die Meldungen an die zuständigen Fachbereiche weiter. Nach Beseitigung des Mangels wird die Meldung abgeschlossen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer des Mängelmelders kann bereits abgeschlossene oder sich noch in Bearbeitung befindende Meldungen einsehen. Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, den Mängelmelder bei Notfällen nicht zu nutzen. Dann sind unbedingt die Rufnummern der Polizei (110), Feuerwehr (112) oder anderer Notdienste anzuwählen! Nutzen Sie den Mängelmelder nur für Mängel. Bei sonstigen Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Beschwerdemanagement (buergerforum@stadt-dormagen.de). Aus datenschutzrechlichen Gründen werden Meldungen, aus denen z. B. namentliche Nennungen hervorgehen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind, im System verborgen. Diese können nicht aufgerufen werden.

    Online-Dienst

    Mängel melden

    ID: L100002_122792815

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Freigabe einer Meldung erfolgt grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Mangels ab. Es ist zu beachten, dass der Mängelmelder außerhalb der Dienstzeiten bzw. an Wochenenden nicht bearbeitet wird.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English