Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie die Verwaltung auf Schäden, Störungen oder Mängel in der örtlichen, öffentlichen Infrastruktur hinweisen? Nutzen Sie unseren digitalen Mängelmelder, um Ihr Anliegen der digitalen Verwaltung mitzuteilen. Melden Sie uns über den Mängelmelder die Orte, um die sich Ihre Verwaltung kümmern soll und beschreiben Sie die Situation verständlich. Über die Karte können Sie den genauen Ort festlegen. Mit einem Foto können Sie helfen, den Mangel schneller zu identifizieren. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gesichter von Personen oder Autokennzeichen mit abgebildet werden. Wählen Sie eine Kategorie aus, damit die Sachbearbeiter:innen die verantwortlichen Bereiche schneller zuordnen können. Sollte keine Kategorie passen, teilen Sie uns dies gerne mit und/oder nutzen die Kategorie "Allgemeine Anregungen" oder "Standardmeldung". Wenn Sie sich registrieren, können Sie außerdem Statusupdates und direkte Antworten zu Ihrem Anliegen bekommen. Meldungen können aber auch anonym verfasst werden. Bitte beachten Sie: Der Mängelmelder ist nicht in Notfällen zu benutzen. Meldungen werden nur werktags zu den normalen Arbeitszeiten gelesen und bearbeitet. Für akute Probleme und Notfälle stehen Ihnen weiterhin die bekannten Notruf- und Notfallnummern zur Verfügung. (Wie zum Beispiel bei Wasserrohrbrüchen, Gasaustritten oder sonstigen akuten Gefährdungslagen). Die Verwaltung ist nur für öffentliche Orte zuständig. Bei Ärgernissen auf Privatgrundstücken wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Eigentümer.

    Online-Dienst

    Mängel melden

    ID: L100002_122985927

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrales Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen Mangel oder Schaden zu melden, legen Sie zunächst den genauen Ort fest. Mit einem Foto können Sie helfen, den Mangel schneller zu identifizieren. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gesichter von Personen oder Autokennzeichen mit abgebildet werden. Wählen Sie eine Kategorie - soweit bei Ihrer Kommune vorhanden - aus, damit die Sachbearbeiter:innen die verantwortlichen Bereiche schneller zuordnen können. Sollte keine Kategorie passen, teilen Sie uns dies gerne mit und/oder nutzen die Kategorie "Allgemeine Anregungen" oder "Standardmeldung". Sie haben die Möglichkeit sich mit Ihrer E-Mail Adresse zu registrieren, um Statusupdates und direkte Antworten zu Ihrem Anliegen zu erhalten. Meldungen können aber auch anonym verfasst werden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English