Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenbau Grundstückszufahren (zum Beispiel bei neuen Garage oder Carports) erfordern in der Regel eine Bordsteinabsenkung im Bereich der Gehwegüberfahrt. Diese Bordsteinabsenkung ist - ebenso wie der Bau einer Garage / eines Carports - vor der Ausführung durch die Stadt Kamen zu prüfen und anzuordnen. Für die Ausführung kommen nur durch die Stadt Kamen zugelassene Straßenbaufirmen mit entsprechendem Nachweis der Sachkunde in Frage. Auch andere Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich müssen der Stadt Kamen angezeigt werden und bedürfen einer Anordnung.

    Online-Dienst

    Bordsteinabsenkung/Aufbruch - Antrag

    ID: L100002_123204342

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationsbogen DSGVO Bordsteinabsenkung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zum Antragsverfahren: Zur schnelleren Bearbeitung der Anfrage ist eine grobe Skizze erforderlich. Möglichkeiten zurErstellung einer solchen Skizze bietet das GEO-Portal des Kreises Unna:http://www.geoservice.kreis-unna.de Die Skizze enthält mind. die nachfolgenden Inhalte (Beispielskizzen finden Sie hier): Grundstückslänge an der Straße Lage und Größe des Stellplatzes / der Garage / des Aufbruchs Lage der neuen Grundstückszufahrt Lage einer evtl. vorhandenen Grundstückszufahrt auf dem eigenen Grundstück oder demangrenzenden Nachbargrundstück Lage von Straßenausstattungen wie z. B. Baumscheiben, Beleuchtungen, Schieberkappen Die Eintragungen können auch handschriftlich erfolgen. Die Skizzen können innerhalb des Online-Antrags hochgeladen werden.Nach Prüfung seitens der Stadt Kamen erfolgt eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Antrags. Für den Fall der Genehmigung sind ausschließlich Firmen zu beauftragen, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erd- und Straßenbaus verfügen. Eine Liste von möglichen Firmen finden Sie hier .Sämtliche Kosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt trägt der Antragssteller. Vor Baubeginn sind ggf. weitere Genehmigungen oder Anordnungen erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de