Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist beim Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll. Ein entsprechendes Antragsformular steht für Sie in der Rubrik "Onlinedienstleistung" bereit. Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse sondernutzung-66@paderborn.de Kontakt zu uns auf.

    Online-Dienst

    Anlage oder Änderung einer Grundstückszufahrt

    ID: L100002_123484826

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen- und Brückenbauamt

    Beschreibung

    Das Straßen- und Brückenbauamt ist für Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen, Brücken sowie der dazugehörenden Einrichtungen zuständig.Bei Fragen oder Anregungen zu diesen Themen sprechen Sie uns gern an. Unsere Ansprechpartner*innen finden Sie unter der Rubrik "Zu dieser Einrichtung gehören" in den einzelnen Produkten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    -Landesbauordnung NRW vom 21.07.2018 in der jeweils gültigen Fassung (BauO NRW 2018)-Straßen- und Wegegesetz NRW vom 23.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung (StrWG NRW)-Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 22.04.2024 in der jeweils gültigen Fassung-Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn genehmigt werden muss.Für die Bauausführung der Hochbordabsenkung sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.Für eine Hochbordabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Paderborn zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de