Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenMit Grundstückszufahrten sind Flächen gemeint, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des Privatgrundstücks mit einem Fahrzeug dienen.Unter Grundstückszuwegung sind solche Flächen zu verstehen, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des privaten Grundstücks zu Fuß dienen.Für die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt oder Grundstückszuwegung muss ein Vertrag zwischen dem*der Eigentümer*in des Grundstücks (Anlieger*in) und dem Eigentümer der zu überbauenden, öffentlichen Fläche (Straßenbaulastträger, also den Städtischen Betrieben Minden) geschlossen werden. Beantragt werden kann eine Grundstückszufahrt / Grundstückszuwegung durch eine beauftragte Person oder durch den*die Eigentümer*in des Grundstücks. Der Antrag wird mit einem Online-Formular gestellt, das Sie unter "Anliegen direkt online starten" finden.Nach der Antragstellung und Prüfung des Vorhabens wird ein Sondernutzungsvertrag (Gestattungsvertrag) geschlossen. Darin sind die Bauausführung, die Materialien, der Unterbau und die Breite der Grundstückszufahrt sowie die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Gleiches gilt auch für eine Zuwegung, sofern sie die öffentliche Fläche betrifft.Nachdem der Vertrag geschlossen wurde, beauftragt der*die Grundstückseigentümer*in ein zugelassenes Tiefbauunternehmen. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückstzufahrt / der Grundstückszuwegung trägt der*die Grundstückseigentümer*in.

    Online-Dienst

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    ID: L100002_129301081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen - Brücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr14:00 Uhr - 16:00 UhrFr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: +49 571 89924

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenPlanskizze der Örtlichkeit oder Bauzeichnungggf. Maßstabsgetreuer Lageplan (optional mit geplanter Stellplatzfläche auf dem privaten Grundstück)ggf. Fotos der Bestandsituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden§ 20 StrWG NRWArt. 6 Abs. 1 lit b DSGVOSatzung Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen der Stadt Minden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenSobald der Antrag vorliegt, wird er von den zu beteiligenden Stellen geprüft.Innerhalb der Stadtverwaltung wird Ihr Antrag von den Bereichen:S.3 Straßen - Brücken (Städtische Betriebe Minden)FB 5.12 Bauberatung, BaugenehmigungFB 5.5 Verkehrsplanunggeprüft.Wenn die eingereichten Unterlagen aussagekräftig sind, senden wir Ihnen nach abgeschlossener Prüfung die Vertragsunterlagen zu. Ggf. ist es aber auch nötig, das Grundstück zu besichtigen und die Maßnahme vor Ort zu prüfen.Wenn Änderungen an Ihrem Vorhaben nötig sind, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de