Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,helfen Sie bitte mit, damit Löhne noch sicherer, schöner und lebenswerter wird. Wenn Ihnen etwas auffällt, was nicht in Ordnung ist, dann nutzen Sie bitte unseren Mängelmelder. Sie können sich aktiv an der Gestaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur unserer Stadt beteiligen. Eine Straßenleuchte ist defekt, eine "wilde" Müllkippe zerstört die Umwelt, ein Pflasterstein sitzt locker oder der Radweg ist unbefahrbar - mit ein paar Mausklicks können Sie jederzeit Anregungen oder Verbesserungsvorschläge auch von unterwegs online eingeben. Diese Meldungen können wir in der Regel von montags bis freitags bearbeiten, für Notfälle gelten weiterhin die üblichen Notfallnummern. Möchten Sie einen Mangel melden klicken Sie bitte auf der Mängelmelder-Seite unten auf "Neuen Mangel melden" und füllen Sie bitte das elektronische Formular aus. Dann auf "Eintrag anlegen" klicken. Sie erhalten eine automatisierte Benachrichtigung per Email über den Eingang der Nachricht bei der Stadtverwaltung und Sie bekommen zeitnah automatisch ein Feedback über den jeweiligen aktuellen Bearbeitungsstand. WICHTIG: Wenn Sie eine unmittelbare Gefahr feststellen (z.B. eine Ölspur, einen offenen Kanalschacht oder einen Brand), melden Sie das bitte unbedingt direkt an die Polizei (Tel. 110) oder die Feuerwehr (Tel. 112). Bei Schäden und Störungen von Wasser- und Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich bieten die Stadtwerke Löhne einen 24/7 Service an. Rufen Sie dann bitte folgende Nummern an: Während der Öffnungszeiten: 05732 975-0 Außerhalb der regulären Öffnungszeiten: Wasser-Störung 05732 975-375, Abwasser-Störung 05732 975-575

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    Mängelmelder

    ID: L100002_123353372

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    Deutsch

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    Stadtwerke Löhne -Kundenservice

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    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 975-180

    E-Mail: kundenservice@stadtwerke-loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtwerke Löhne -Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenbrink 2 - 4

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 975-100

    Telefon Festnetz: 05732 975-0

    E-Mail: info@stadtwerke-loehne.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    13 Pressestelle, Kommunikation, Ratsangelegenheiten

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    Oeynhausener Straße 41

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    E-Mail: info@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    66.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de