Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel Grundstückszufahrten Gehwegabsenkungen Grabenverrohrungen Gehwegbefestigungen Randstreifenbefestigungen etc. Wenn Sie eine solche Sondernutzung beantragen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bünde. Je nach Art der Sondernutzung müssen unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Länge, Breite, Ausführung) eingehalten werden. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Person.

    Online-Dienst

    Grundstückszufahrten/ Gehwegabsenkungen/ Grabenverrohrung

    ID: L100002_122729584

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehrsplanung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Planskizze der Örtlichkeit Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Baugenehmigung beinhaltet keine genehmigte Sondernutzung. Hierfür, sofern notwendig, ist der erforderliche Antrag auf Sondernutzung separat zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de