Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.
Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle
Straßenaufbruch beantragenFür jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die von der ausführenden Firma gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von min. 5 Werktagen zu berücksichtigen.Bordsteinabsenkung beantragenEine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Königswinter. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennt der unten angebende Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner. Ausnahmegenehmigungen nach § 45 und § 46 Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen: Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom) Aufstellen eines Baustellengerüstes Aufstellen eines Containers Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen) Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde) Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.