Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller*in die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung

    Beschreibung

    Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen. Hierzu gehören z. B. Verkehrsanordnungen für die städt. Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen incl. Lichtsignalanlagen etc. Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte (auch personenbezogen) Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen Verkehrssicherheitsarbeit Schulwegsicherung Die Anordnungen werden zum Teil in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr sowie anderen Institutionen und Dienststellen gefertigt. Zum Teil kann es erforderlich sein, dass Verwaltungsvorlagen für Ausschüsse, Bezirke und Rat gefertigt werden müssen. Die Bearbeitung erfolgt auch im Rahmen von Anfragen/Beschwerden und Vorschlägen der Bürger*innen. Die Mitarbeiter*innen der Verkehrslenkung nehmen im Rahmen der Tätigkeit oftmals Ortsbesichtigungen wahr, auch gemeinsam mit Antragstellern/Beschwerdeführern. Hier können z. B. auch folgende Themen behandelt werden: Halteverbote Durchfahrtsverbote Einbahnstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen Tempo-30-Zonen Vorfahrtregelungen Ausweisung von Taxenplätzen und Haltestellen Beseitigung möglicher Gefahrenstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 105

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3101

    E-Mail: 31-mobilitaet@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Planskizze der Örtlichkeit Maßstabsgetreuer Lageplan mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt Fotos der Bestandssituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfolgt die beabsichtigte Gehwegüberfahrt im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Grundstückszufahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de