Verkehrslenkung
Beschreibung
Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen. Hierzu gehören z. B. Verkehrsanordnungen für die städt. Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen incl. Lichtsignalanlagen etc. Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte (auch personenbezogen) Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen Verkehrssicherheitsarbeit Schulwegsicherung Die Anordnungen werden zum Teil in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr sowie anderen Institutionen und Dienststellen gefertigt. Zum Teil kann es erforderlich sein, dass Verwaltungsvorlagen für Ausschüsse, Bezirke und Rat gefertigt werden müssen. Die Bearbeitung erfolgt auch im Rahmen von Anfragen/Beschwerden und Vorschlägen der Bürger*innen. Die Mitarbeiter*innen der Verkehrslenkung nehmen im Rahmen der Tätigkeit oftmals Ortsbesichtigungen wahr, auch gemeinsam mit Antragstellern/Beschwerdeführern. Hier können z. B. auch folgende Themen behandelt werden: Halteverbote Durchfahrtsverbote Einbahnstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen Tempo-30-Zonen Vorfahrtregelungen Ausweisung von Taxenplätzen und Haltestellen Beseitigung möglicher Gefahrenstellen
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