Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie öffentliche Straßen für eigene Interessen in Anspruch nehmen möchten, z. B. für eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt oder Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann. Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße und einen eventuellen späteren Rückbau sind vom Antragstellenden bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.

    Online-Dienst

    Gehwegüberfahrt Herstellung

    ID: L100002_122968718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag Planskizze der Örtlichkeit Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt nach Möglichkeit Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz NordrheinWestfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag schriftlich oder per Mail bei der angegenben Einrichtung einreichen. Alternativ ist ein online-Antrag über das Wirtschaftsserviceportal möglich (siehe Link). Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de