Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen vom Fachbereich II.3 Straßenbau genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. Im Fall der Gehwegabsenkung, dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, dass Fachunternehmen muss in der Handwerkskammer eingetragen sein. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Online-Dienst

    Gehwegüberfahrt beantragen

    ID: L100002_128953782

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    II.3.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder ein aussagekräftiges Luftbild mit der Darstellung der geplanten Maßnahmen auf dem Grundstück. Aussagekräftige Fotos der Bestandssituation. Der korrekt ausgefüllte Antrag zur Gehwegüberfahrt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind zwingend von einem der Stadt Heiligenhaus zugelassenen und in der Handwerksrolle eingetragenen Tiefbau-Fachbetrieb auszuführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz NordrheinWestfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. elektronisch hochgeladen haben, wird der Antrag durch den Fachbereich Straßenbau geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung, werden die Unterlagen dem Bauamt dem Fachbereich Stadtentwicklung sowie der Feuerwehr zur weiteren Prüfung vorgelegt. Wenn auch hier keine Bedenken bestehen, kann der Antrag genehmigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 4 Wochen nach Antragsstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, beinhaltet die Baugenehmigung nicht die Sondernutzungserlaubnis. Es ist ein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de