• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Gehwegüberfahrten Herstellung

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma 

in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

Online-Dienst

Gehwegüberfahrten Herstellung

ID: L100002_141646127

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 24.04.2025

Technisch geändert am 24.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

Ansprechpartner

Gemeinde Herscheid

Beschreibung

Fachbereich 3

Adresse

Hausanschrift

Plettenberger Str 27

58849 Herscheid

Kontakt

Telefon Festnetz: +49235790930

Fax: +492357-909350

E-Mail: post@herscheid.de

Version

Technisch erstellt am 25.01.2025

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

erforderliche Unterlagen

  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Fotos der Bestandssituation

Voraussetzungen

Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Bordsteinabsenkung, Gehwegüberfahrt, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte , Gehwegüberfahrt, Stellplatz Grundstück, Bordstein, Fußwegabsenkung, Kantstein, Bürgersteigabsenkung, Stellplatz , Bürgersteig, Grundstückserschließung, öffentlicher Straßenraum , absenken, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Grundstück, Grundstückszufahrt, Grundstückserschließung, Zufahrt, Fußwegabsenkung, Zufahrt, Kantstein, absenken, Bürgersteigabsenkung, Gehweg , Fußweg, Grundstückszufahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024