Gehwegüberfahrten Herstellung
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Beschreibung
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma
in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer Genehmigung und ist bei der Stadt Bad Driburg zu beantragen.
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man
- um einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen,
u. ä.) abzusenken oder
- um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bad Driburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5253 88-1660
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
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Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
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Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
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Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Hinweise für Bad Driburg: Gehwegüberfahrten Herstellung
Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Bad Driburg genehmigt werden muss.
Für die Bauausführung der Bordsteinabsenkung sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.
Für eine Bordsteinabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburgzu beantragen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Fußwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Kantstein, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt, Bürgersteigabsenkung, Gehweg, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, absenken, Grundstückserschließung, Stellplatz, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Fußweg, Stellplatz Grundstück, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Bordstein, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Zufahrt, Grundstückserschließung, Kantstein, Grundstück, öffentlicher Straßenraum, absenken, Bordstein