Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrten Herstellung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma 

    in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenaufbruch beantragenFür jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die von der ausführenden Firma gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von min. 5 Werktagen zu berücksichtigen.Bordsteinabsenkung beantragenEine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Königswinter. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennt der unten angebende Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner. Ausnahmegenehmigungen nach § 45 und § 46 Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen: Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom) Aufstellen eines Baustellengerüstes Aufstellen eines Containers Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen) Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde) Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.

    Online-Dienste

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    ID: L100002_128576945

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    Englisch

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    Straßenschäden und Aufbruch des Gehwegs/Bordsteins

    ID: L100002_123222789

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Königswinter

    Beschreibung

    Tief- und Gartenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Straße 8

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Fax: +492244889378

    Telefon Festnetz: +492244 889-160

    E-Mail: straßenaufbruch@koenigswinter.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Straße 8

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    E-Mail: strassenverkehr@koenigswinter.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular (rechts) Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    5 Werktage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Fußwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Kantstein, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt, Bürgersteigabsenkung, Gehweg, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, absenken, Grundstückserschließung, Stellplatz, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Fußweg, Stellplatz Grundstück, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Bordstein, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Zufahrt, Grundstückserschließung, Kantstein, Grundstück, öffentlicher Straßenraum, absenken, Bordstein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de