Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig: Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün) Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und -anlagen Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet Zuschussangelegenheiten Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge Allgemeine Ziele: Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen Verbesserung der Anliegerstraßen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren Funktionserhaltung der Straßenentwässerung Zielgruppen: EinwohnerInnen VerkehrsteilnehmerInnen Gewerbetreibende Investoren und private Erschließungsträger Unterlagen: In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich. Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.

    Online-Dienst

    Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

    ID: L100002_123158934

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Beschreibung

    Das Amt deckt das folgende umfangreiche Leistungsspektrum ab: Aufgabenprofil: Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen- Verkehrsangelegenheiten Abfallentsorgung- Straßenreinigung und Winterdienst- Grünflächen- Wald- und Forstwirtschaft- Friedhöfe und Bestattungswesen- Städtischer Bauhof So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Beschreibung

    Aufgabenprofil:- Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen-Verkehrsangelegenheiten So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 02406 83-6198

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Schriftlich
    • Nachweise
      • Maßstabsgerechter Lageplan
      • Auszug Liegenschaftskataster
      • Fotos der Örtlichkeit
      • Flurkarte (optional)

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath Erschliessungsgeitragssatzung Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht. Die Herstellung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Herstellung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

    • Sie beantragen die Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt herstellen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
    • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

    Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

    • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

    Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

    • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.

    Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
    • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
    • Die Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _50,00__ bis zu _800,00__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches eine Baugenehmigung benötigt wird, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
    • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst hergestellt werden zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
    • Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Grundstückszufahrt, Kantstein, Bordstein, Grundstückserschließung, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Fußweg, Fußwegabsenkung, Bürgersteig, absenken, Bürgersteigabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English