Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrten Herstellung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma 

    in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher und bequem erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg mit Bordstein überfahren? Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung.

    Online-Dienst

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    ID: L100002_121798600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Straßen und Radwegebau

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-27800

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragBitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.LageplanBitte nutzen Sie die Skizze, die Sie unter Downloads und Infos finden. Darin sollen Grundstücksbreite, Gehwegbreite, Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Standorte von Bäumen, Beleuchtung und Stromkästen enthalten sein.FotosBitte fügen Sie Fotos bei, die die Lage des zukünftigen oder schon vorhandenen Stellplatzes zeigen.KatasterauszugBitte fügen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 bei. Liegt der Bordstein in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich, wird zusätzlich eine Flurkarte und eine Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 benötigt. Eine In

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren in Höhe von 378 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Fußwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Kantstein, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt, Bürgersteigabsenkung, Gehweg, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, absenken, Grundstückserschließung, Stellplatz, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Fußweg, Stellplatz Grundstück, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Bordstein, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Zufahrt, Grundstückserschließung, Kantstein, Grundstück, öffentlicher Straßenraum, absenken, Bordstein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de