Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis einer Sondernutzung für Privatpersonen und Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen nutzen wollen, ist notwendig für: die Lagerung von Gegenständen aller Art das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten die Verteilung von Werbematerial das Anlegen von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten das Anlegen einer Überfahrt oder Zufahrt über Gehwege oder Radwege die Aufstellung von Plakaten, Wahlplakaten, und private Hinweisschilder Die Beantragung erfolgt online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW.

    Online-Dienste

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    ID: L100002_128576948

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    Sondernutzung von Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen

    ID: L100002_123511247

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Petershagen

    Beschreibung

    Bauverwaltung-Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495702822233

    E-Mail: sondernutzungen@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: sondernutzungen@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) §§ 18, 19a, 20, 22, 28 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Petershagen

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    öffentlicher Straßenraum, Gehwegüberfahrt, Stellplatz Grundstück, Grundstück, Zufahrt, Gehweg, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Bordsteinabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English