Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bordstein-/Gehwegabsenkungen/Zufahrt dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung, durch die Stadt Detmold als zuständiger Straßenbaulastträger.Diese ist nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten . Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll. Für die Bauausführung im öffentlichen Bereich sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung/ Zufahrt ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag zur Sperrgenehmigung ist nach Genehmigung, durch die bauausführende Firma/den von ihnen beauftragten Bauunternehmer, beim Fachbereich 5 Tiefbau und Immobilienmanagement der Stadt Detmold zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren.

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    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    ID: L100002_128576948

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    Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung

    ID: L100002_122768449

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Detmold

    Beschreibung

    Fachbereich 5, Bauleitung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905231977373

    E-Mail: grabung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    5.2.20 Bauleitung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag direkt elektronisch über die Adresse https://gehwegabsenkung.detmold.de/ stellen. Neben dem vollstädig ausgefüllten Antrag, wird ein Lageplan benötigt, der alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung enthalten muss.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (in der gültigen Fassung)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen und ist vom Umfang der Prüfungsschritte für die Baumaßnahme abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    öffentlicher Straßenraum, Gehwegüberfahrt, Stellplatz Grundstück, Grundstück, Zufahrt, Gehweg, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Bordsteinabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

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