Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig: Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün) Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und -anlagen Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet Zuschussangelegenheiten Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge Allgemeine Ziele: Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen Verbesserung der Anliegerstraßen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren Funktionserhaltung der Straßenentwässerung Zielgruppen: EinwohnerInnen VerkehrsteilnehmerInnen Gewerbetreibende Investoren und private Erschließungsträger Unterlagen: In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich. Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.

    Online-Dienst

    Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

    ID: L100002_123158931

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Beschreibung

    Das Amt deckt das folgende umfangreiche Leistungsspektrum ab: Aufgabenprofil: Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen- Verkehrsangelegenheiten Abfallentsorgung- Straßenreinigung und Winterdienst- Grünflächen- Wald- und Forstwirtschaft- Friedhöfe und Bestattungswesen- Städtischer Bauhof So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Beschreibung

    Aufgabenprofil:- Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen-Verkehrsangelegenheiten So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 02406 83-6198

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath Erschliessungsgeitragssatzung Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    öffentlicher Straßenraum, Gehwegüberfahrt, Stellplatz Grundstück, Grundstück, Zufahrt, Gehweg, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Bordsteinabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English