Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenbau Grundstückszufahren (zum Beispiel bei neuen Garage oder Carports) erfordern in der Regel eine Bordsteinabsenkung im Bereich der Gehwegüberfahrt. Diese Bordsteinabsenkung ist - ebenso wie der Bau einer Garage / eines Carports - vor der Ausführung durch die Stadt Kamen zu prüfen und anzuordnen. Für die Ausführung kommen nur durch die Stadt Kamen zugelassene Straßenbaufirmen mit entsprechendem Nachweis der Sachkunde in Frage. Auch andere Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich müssen der Stadt Kamen angezeigt werden und bedürfen einer Anordnung.

    Online-Dienste

    Bordsteinabsenkung/Aufbruch - Antrag

    ID: L100002_123203302

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gehwegüberfahrten Zustimmung

    ID: L100002_128576947

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamen

    Beschreibung

    Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2307/148 2611

    E-Mail: tiefbau@stadt-kamen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    60.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationsbogen DSGVO Bordsteinabsenkung

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zum Antragsverfahren: Zur schnelleren Bearbeitung der Anfrage ist eine grobe Skizze erforderlich. Möglichkeiten zurErstellung einer solchen Skizze bietet das GEO-Portal des Kreises Unna:http://www.geoservice.kreis-unna.de Die Skizze enthält mind. die nachfolgenden Inhalte (Beispielskizzen finden Sie hier): Grundstückslänge an der Straße Lage und Größe des Stellplatzes / der Garage / des Aufbruchs Lage der neuen Grundstückszufahrt Lage einer evtl. vorhandenen Grundstückszufahrt auf dem eigenen Grundstück oder demangrenzenden Nachbargrundstück Lage von Straßenausstattungen wie z. B. Baumscheiben, Beleuchtungen, Schieberkappen Die Eintragungen können auch handschriftlich erfolgen. Die Skizzen können innerhalb des Online-Antrags hochgeladen werden.Nach Prüfung seitens der Stadt Kamen erfolgt eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Antrags. Für den Fall der Genehmigung sind ausschließlich Firmen zu beauftragen, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erd- und Straßenbaus verfügen. Eine Liste von möglichen Firmen finden Sie hier .Sämtliche Kosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt trägt der Antragssteller. Vor Baubeginn sind ggf. weitere Genehmigungen oder Anordnungen erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Stellplatz, Stellplatz Grundstück, öffentlicher Straßenraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English